PROF. DR. MED. HABIL. ERCOLE DI MARTINO

Erkrankungen im Kindesalter

Grundsätzlich können Kinder im HNO-Bereich an sämtliche HNO-Erkrankungen wie auch die Erwachsene leiden. Allerdings gibt es altersbedingte spezifisch Krankheitsbilder die gehäuft vorkommen. Dazu gehören insbesondere die Entzündung u.o. Vergrößerung der Rachen und Gaumenmandeln sowie die Mittelohrenzündungenm und – ergüsse.

Dies bedingt, dass die (Teil-)Entfernung der Gaumenmandeln ((partielle) Tonsillektomie), die Entfernung der Rachenmandeln (Adenotomie), sowie die Inzision des Trommelfelles (Parazentese) und Einlage von Paukendrainagen häufiger bei Kindern notwendig werden und typische, allgemein akzeptierte HNO-Behandlungskonzepte mit vielfach großem Nutzen für die Betroffenen und deren Eltern darstellen.

 

Die Tonsillektomie (Teil-) Entfernung der Gaumenmandeln

Bei wiederkehrenden, antibiotikapflichtigen Mandelentzündungen besteht die Indikation zur Entfernung der Gaumenmandeln. Dieser Eingriff erfolgt in der Regel in Narkose und dauert ca. 20 – 30 Minuten.

Dabei werden die Gaumenmandeln aus ihrem Bett herausgeschält. Dafür stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Bei der Gaumenmandelentfernung besteht insbesondere das Risiko der Blutung und Nachblutung, so dass dieser operative Eingriff immer unter stationären Bedingungen in unserem Hause erfolgt und die Patienten mindestens 5 Tage nach der Operation im Krankenhaus verbringen.

In ausgewählten Fällen ist die Teilentfernung der Mandeln möglich (partielle Tonsillektomie), wodurch das Nachblutungsrisiko gesenkt werden kann. Die partielle Tonsillektomie wird insbesondere bei Mandelvergrößerungen ohne abgelaufene Entzündungen und bei Schlafapnoe durchgeführt.

 

Die Adenotomie Entfernung der Rachenmandeln

Die Rachenmandeln sind lymphatisches Gewebe, welches im Rachendach lokalisiert ist. Da das kindliche Immunsystem in der „Lernphase“ ist, führt die Auseinandersetzung des kindlichen Immunsystems mit der Umwelt häufig zu einem Anschwellen dieses Gewebes.

Eine starke Vergrößerung der Rachenmandeln führt schließlich zu einer Nasenatmungsbehinderung, Schnarchen, Tagesmüdigkeit und aufgrund einer verminderten Belüftung des Mittelohres zu Ergüssen im Mittelohr und daraus resultierender Hörminderung.

In diesen Fällen ist die Entfernung der Rachenmandeln -landläufig auch als Polypen bezeichnet- notwendig (Adenotomie).

Der Eingriff erfolgt ebenfalls in Vollnarkose. Nach Öffnen des Mundes werden die Rachenmandeln aus dem Nasenrachen und Rachendach entfernt. Das Nachblutungsrisiko ist gering, so dass dieser Eingriff im Regelfall ambulant erfolgt. Häufig wird dieser Eingriff mit einem kleinen Schnitt ins Trommelfell und der Einlage von Paukenröhrchen kombiniert, gelegentlich auch mit der Entfernung der Gaumenmandeln (Tonsillektomie)

 

Inzision des Trommelfelles und Einlage von Paukendrainagen

Aufgrund einer unzureichenden Belüftung des Mittelohres über die Eustachische Röhre kommt es im Kindesalter häufiger zu einer Flüssigkeitsansammlung (Erguss) im Mittelohr. Dies führt dazu, dass die betroffenen Kinder schlechter, sozusagen wie „unter Wasser“, hören.

Wenn alle nicht operativen Maßnahmen wie z.B. abschwellende Tropfen und Sprays ausgeschöpft worden sind ist mabchmal ein operativer Eingriff sinnvoll und unumgänglich. Wenn es nicht zu Folgeschäden kommen soll.

Zur Behebung ist es notwendig einerseits die Ursache der Minderbelüftung zu beseitigen, zum Beispiel durch die Entfernung der Rachenmandeln, andererseits sollte der Erguss entfernt werden. Dazu wird ein Schnitt im Trommelfell angelegt, der sich nach ca. 5-7 Tagen wieder von selber verschließt. Sollte der Schnitt zur längerfristigen Belüftung des Mittelohres offen bleiben, so muss eine Drainage in den Trommelfellschnitt eingelegt werden. Dies geschieht bei uns durch ein winzig kleines Goldröhrchen.

Im Vorfeld der Operation wird mit Ihnen daher abgestimmt, ob lediglich ein Schnitt durchgeführt wird oder ob ggf. auch Röhrchen eingelegt werden müssen. Sollte ein Röhrchen gelegt werden müssen, ist es für die Kinder dennoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich am Schwimmunterricht teilzunehmen.

Die Röhrchen wachsen übrigens von selber innerhalb von 6-12 Monaten aus dem Trommelfell heraus ohne Spuren zu hinterlassen. Daher ist es manchmal notwendig neue Röhrchen zu legen, wenn die Problematik länger anhält. In besonderen Fällen können auch sog. Dauerröhrchen notwendig werden. Dies können dauerhaft belassen werden und sind später problemlos entfernbar.